Jetzt haben wir es schriftlich:
Schomburg ist "staatlich anerkannter Erholungsort"
Im Zuge der Prädikatisierung bekamen wir Mitte September Besuch vom Fachausschuss. Sie besichtigten das Museums-Schaudepot in Rhein.
Der Ausschuss bestand aus: Klaus Tappeser (Regierungspräsident), Gerhard Klose (Hotel- und Gaststättenverband), Jan Zeitler (OB Überlingen), Peter Diesch (Bürgermeister Bad Buchau), Ralf Stolz (BUND Landesverband), Stefan Gilge (Deutscher Wetterdienst), Annemarie Christian-Kano (Regierungspräsidium Tübingen).
Die Führung übernahmen: Michael Lang (OB Wangen), Belinda Unger (Gästeamt Wangen) und Roland Gaus (Ortsvorsteher Schomburg)
Die Ortschaft freut sich sehr über diese Auszeichnung.
Roland Gaus, Ortsvorsteher
Wir suchen dringend Unterstützung für die „Pflege“ des Kreisverkehrs in Primisweiler.
Wenn Sie gerne mithelfen möchten, melden Sie sich bitte bei der
Ortsverwaltung Schomburg unter Tel.: 07528 - 97224
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Am Mittwoch, 21. Juni 2023, nach:
Primisweiler, Rhein, Hochbühl, Kernaten, Hiltensweiler
Am Mittwoch, 28. Juni 2023 nach:
Schomburg, Schauwies, Haslach, Rembrechts, Engelitz
Parken Sie Ihre Fahrzeuge so, dass die Kehrmaschine ungehindert fahren kann.
Bitte denken Sie rechtzeitig an die Beantragung ihrer Ausweisdokumente. Durch das erhöhte Aufkommen von Anträgen kann es bis zu 6 Wochen Lieferzeit kommen.
Kinderreisepass
Allgemeines
- Bei Auslandsreisen ist für Kinder unter 12 Jahren die Vorlage eines Kinderreisepass erforderlich, einige Länder erkennen den Kinderreisepass nicht an. Auskünfte erteilt Ihnen das Einwohnermeldeamt bzw. das jeweilige Konsulat.
- seit dem 1. Januar 2021 ist der Kinderreisepass nur noch 1 Jahr gültig. Er kann höchstens bis zu einem Alter von 12 Jahren mehrmals vor Ablauf der Gültigkeit um ein Jahr verlängert werden. Bedingung für die Verlängerung ist ein neues, aktuelles Passbild und die Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
- Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses wird ein Lichtbild unabhängig vom Alter benötigt. Das Lichtbild muss den neuen Lichtbildanforderungen entsprechen.
- Im Kinderreisepass sind die Größe und die Augenfarbe unabhängig vom Alter des Kindes zwingend erforderlich.
- Bei Kindern unter 10 Jahren besteht keine Unterschriftspflicht, ab dem 10. Lebensjahr ist die Unterschrift Pflicht.
- Zur Beantragung eines Kinderreisepasses ist die Anwesenheit des Kindes erforderlich.
- Der Kinderreisepass gilt bis zum 12. Lebensjahr.
Was benötigen Sie?
- Alter Kinderausweis (soweit vorhanden)
- Geburtsurkunde
- 1 Biometrie taugliches Lichtbild
- Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses
- Der Antrag muss mit beiden Unterschriften der Erziehungsberechtigten versehen sein.
- Sorgerechtsbeschluss bei alleinigem Sorgerecht
Die Gebühren
Kinderreisepass 13,00 €
Verlängerung/Änderung 06,00 €
Neuer Personalausweis
Allgemeines
- Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen.
- Personalauseise werden für die Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt.
- Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre.
- Verlängerungen sind nicht möglich.
- Zur Beantragung eines Personalausweises wird Ihre Unterschrift und ihre Fingerabdrücke (ab 6. Lebensjahr) benötigt und eine Identitätsprüfung vorgenommen. Aus diesen Gründen ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich.
- Vorläufige Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von max. 3 Monaten ausgestellt. Die Ausstellung erfolgt bei nicht rechtzeitiger Beantragung eines neuen Personalausweises und Glaubhaftmachung des dringenden Bedarfs. Die Ausstellung erfolgt nur, wenn gleichzeitig ein Personalausweis beantragt wurde.
Was benötigen Sie?
- Alter Personalausweis, falls vorhanden: Reisepass bzw. Kinderreisepass, Kinderausweis.
- Heirats- bzw. Geburtsurkunde oder Familienstammbuch sofern der alte Personalausweis/Reisepass nicht von uns ausgestellt wurde bzw. die Daten nicht mit unserem Melderegister übereinstimmen.
- 1 Biometrie taugliches Lichtbild
Die Gebühren
Personen bis zum 24. Lebensjahr 22,80 €
Personen ab dem 24. Lebensjahr 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis 10,00 €
Reisepass
Allgemeines
- Reisepässe werden für eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt.
- Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre.
- Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses (Gültigkeit max. 1 Jahr)
- Verlängerungen sind nicht möglich
- Für Reisen in die USA wird ein maschinenlesbarer Reisepass benötigt. Für Kinder wird ein maschinenlesbarer Reisepass benötigt. Kinderausweise werden nicht mehr anerkannt.
- Bearbeitungsdauer ca. 5-6 Wochen.
- Es besteht die Möglichkeit einen Express-Reisepass zu beantragen. Dieses Dokument kann bereits nach ca. 5 Arbeitstagen abgeholt werden.
Was benötigen Sie?
- Alter Reisepass; falls nicht vorhanden Personalausweis bzw. Kinderausweis.
- Heirats- bzw. Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
- Ein Biometrie taugliches Lichtbild
- Minderjährige benötigen die Unterschrift beider Erziehungsberechtigen
- Sorgerechtsbeschluss bei alleinigem Sorgerecht.
Die Gebühren
Personen bis zu 24. Lebensjahr 37,50 €
Personen ab dem 24. Lebensjahr 60,00 €
Vorläufiger Reisepass 26,00 €
Express-Reisepass bis zum 24. Lebensjahr 69,50 €
Express-Reisepass ab dem 24. Lebensjahr 92,00 €
Alle Ausweisdokumente können Sie während der Öffnungszeiten bei der Ortsverwaltung Schomburg beantragen.
der Abfallkalender für das Jahr 2023 ist ab sofort abrufbar.
Abfallkalender - Abfall APP RV | Landkreis Ravensburg | Landkreis Ravensburg
Die neue Pendlervignette 2023
Die neuen Vignetten für das Parksystem in Wangen sind in der Ortsverwaltung zu erhalten.
Die Pendelervignette kostet 60,00 € vom 01.07.2023 bis 30.09.2023.
Für Schüler gibt es eine Sondervignette. Die Kosten sind abhängig von der Laufzeit.
Für die Zeit vom 01.06.2023 ist der Betrag bei 30,00 €
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
unsere Ortsverwaltung ist zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie zugänglich.
Herzliche Grüße
Ihr Team der Ortsverwaltung Schomburg
Zweckverband
Neuravensburger Wasserversorgungsgruppe
Bei Störungen in der Trinkwasserversorgung:
Telefon 07528 / 920-906