Liebe Bürgerinnen und Bürger,
unsere Ortsverwaltung ist zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie zugänglich
Montag – Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstagnachmittag 15:00 – 18:00 Uhr
Freitag geschlossen
Herzliche Grüße
Ihr Team der Ortsverwaltung Schomburg
Führerscheine können über das Bürgerportal des Landkreises beantragt werden
Ab sofort ist die Beantragung neuer Führerscheine sowie der Umtausch bestehender Führerscheine bequem online über das Bürgerportal des Landkreises möglich.
„Bürgerinnen und Bürger können die entsprechenden Führerscheinanträge bequem von zuhause aus und rund um die Uhr ausfüllen und direkt online einreichen.
Der Gang zur Behörde entfällt somit komplett“ erklärt Bürgerservicedezernentin Tina Schädler.
Die digitalen Anträge stehen ab sofort im Bürgerportal zur Verfügung.
Das Bürgerportal ist unter https://onlinedienste.rv.de erreichbar.
Weitere Informationen sowie Hilfestellung bei der Nutzung des digitalen Antrags erhalten Sie unter: https://www.rv.de/fuehrerschein
Kindergarten und Krippe Primisweiler sucht:
ab 01.01.2026:
und ab 01.09.2026:
❄ ❄ Information zum Winterdienst ❄ ❄
Hiermit möchten wir Sie über die Bestimmungen und den Ablauf des Winterdienstes informieren.
Die Einsatzplanung orientiert sich u.a. auch an der Räum- und Streupflichtsatzung der Stadt Wangen.
Hohe Priorität bei Räum- und Streueinsätze haben:
• Verkehrswichtige Durchgangs-, Verbindungs-, und Erschließungsstraßen; gefährliche Gefällstrecken und Kreuzungsbereiche
• Geh- und Radwege
Straßen in Wohngebieten haben eine nachrangige Priorität.
Die Autofahrer werden gebeten, soweit möglich, ihre Kraftfahrzeuge auf dem eigenen Grundstück abzustellen, damit die Räumfahrzeuge nicht unnötig behindert werden.
Wir möchten die Bevölkerung bereits im Vorfeld um Verständnis bitten, dass die Räumdienste nicht überall zur gleichen Zeit räumen können. Die Räumung aller Strecken nimmt eine gewisse Zeit (ca. 5-6 Stunden pro Umlauf) in Anspruch. Der Räumdienst wird aber wieder alles Mögliche leisten, damit die Verkehrswege entsprechend geräumt sind.
Sollte es berechtigte Beschwerden geben, dürfen Sie diese gerne bei der Ortsverwaltung vorbringen.
Räum- und Streupflicht für Straßenanlieger
Durch die Streupflichtsatzung hat die Stadt Wangen die Räum- und Streupflicht von öffentl. Gehwegen, entsprechenden Flächen entlang der Fahrbahnen und Fußgängerbereichen, gemeinsamen Geh- und Radwegen sowie Fußwegen auf die Straßenanlieger übertragen.
Sind mehrere Straßenanlieger für dieselbe Fläche verpflichtet, tragen alle zu gleichen Teilen die Verantwortung.
Die Flächen müssen werktags bis 7:30 Uhr, sonn- und feiertags bis 8:30 Uhr geräumt und gestreut (Streusplitt) sein. Bei Bedarf ist auch unverzüglich wiederholt zu räumen. Diese Pflicht endet um 20:00 Uhr.
Die Flächen sind auf solcher Breite zu räumen, dass die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs - auch ein Begegnungsverkehr - gewährleistet ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass geräumter Schnee nicht dem Nachbarn zugeführt und auch nicht auf die Fahrbahn verbracht werden darf.
Streusalz und andere auftauende Streumittel sind nur ausnahmsweise gestattet, wenn die gebotene Sicherheit auf andere, zumutbare Weise nicht erreichbar ist.
!ACHTUNG – WICHTIGE INFORMATION!
Digitale Lichtbilder für Personalausweis und Reisepass ab 1. Mai 2025
Gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis
und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember
2020, dürfen ab dem 1. Mai 2025 ausschließlich digitale Lichtbilder
für die Beantragung hoheitlicher Dokumente genutzt werden.
Papierbasierte Passbilder sind ab dem 1. Mai 2025 für die Beantragung
hoheitlicher Identitätsdokumente nicht mehr zugelassen.
Lichtbilder für Identitätsdokumente müssen ab diesem
Zeitpunkt von Fotostudios ausschließlich in elektronischer Form
über gesicherte elektronische Übermittlungswege zum Bürgeramt
(Pass /Ausweisbehörde) übermittelt werden.
Soll das Lichtbild für ein Ausweisdokument (Reisepass, Personalausweis,
elektronischer Aufenthaltstitel) verwendet werden, muss
der Fotograf/die Fotografin ab dem 1. Mai 2025 das angefertigte
Lichtbild in eine gesicherte Cloud hochladen.
Sie erhalten den Ausdruck eines Data-Matrix-Codes (ähnlich wie ein QR-Code), mit dem die Behörde Ihr Lichtbild findet und herunterladen kann.
Mit diesem Vorgehen kann das Lichtbild digital - also ohne Qualitätsverlust
durch Ausdrucken auf Fotopapier und Einscannen in
der Behörde - verarbeitet werden.
Welche Kosten der Fotograf/die Fotografin für seinen/ihren Service erhebt, erfragen Sie bitte dort.
Wenn Sie den Data-Matrix-Code-Ausdruck verlieren, können Sie
sich an Ihren Fotografen/Ihre Fotografin wenden und um einen
neuen Ausdruck bitten.
Zweckverband Haslach Wasserversorgung
Bei Störungen in der Trinkwasserversorgung
Telefon 0800 / 3003-999
Zweckverband Neuravensburger Wasserversorgungsgruppe
Bei Störungen in der Trinkwasserversorgung:
Telefon 07528 / 920-906
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